Bekanntmachung zur Einholung erster Einschätzungen: Suprakonstruktionen
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt mit dieser Bekanntmachung vom 8. Mai 2006 ein neues Beratungsthema zur Überprüfung nach § 135 Abs. 1 SGB V bekannt: Es soll indikationsbezogen geprüft werden, bei welchen Versorgungsformen implantatgetragene Suprakonstruktionen im Vergleich zu nicht implantatgetragenen Versorgungsformen zu einer Verbesserung der Kaufunktion führen. Ziel der Überprüfung ist festzustellen, ob therapeutischer Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Methode nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erfüllt sind – dies entscheidet darüber, ob die Behandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf. Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbände zahnärztlicher Gesellschaften sowie Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen werden aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen Stellungnahmen anhand eines Fragenkatalogs einzureichen (möglichst elektronisch an suprakonstruktionen@g-ba.de). Die Bekanntmachung selbst ändert keine Paragraphen der Zahnersatz-Richtlinie, sondern leitet lediglich das Beratungs- und Stellungnahmeverfahren zu diesem Thema ein.
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