Gemeinsamer Bundesausschuss
G-BA Radar
Beschlüsse. Richtlinien. Sitzungen.
Stationäre Untersuchung und Behandlung
Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Ejektionsfraktion (LVEF ≤ 40 %)
Ambulante Untersuchung und Behandlung
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Ejektionsfraktion (LVEF ≤ 40 %)
Nutzenbewertung nach § 35a SGB V (Anlage XII)
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Avacopan (Aufhebung des Beschlusses vom 5. März 2026)
Schutzimpfungs-Richtlinie
Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Empfehlung zur spezifischen Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit langwirksamen monoklonalen Antikörpern bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison
Verfahrensordnung
Verfahrensbeschluss: Änderung § 137h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
Stimmen aus dem Plenum
„Ich weiß jetzt nicht, was konkret Inhalt dieser Verfahren ist, aber als ich mich darauf vorbereitet habe, da hat es mir irgendwie wehgetan. [...] Wasserdampfablation, das hat mich irgendwie zum Nachdenken gebracht.“
Professor Hecken
Empathische Reaktion auf die medizinischen Behandlungsdetails bei einer gutartigen Vergrößerung der Prostata.
Sitzung vom 21.05.2026„Mich hat das so ein bisschen daran erinnert, du stellst fest, dass du permanent dein Konto überzogen hast und löst das Problem damit, dass du keine Kontoauszüge mehr abholst.“
Professor Hecken
Kritik am Aussetzen von Qualitätsmessungen als unzureichende Lösung für bestehende medizinische Defizite.
Sitzung vom 21.05.2026„Aus der Sicht von uns Betroffenen ist die Erfassung dieses Qualitätsmerkmals von größter Bedeutung. Auch wenn das Verfahren derzeit überarbeitet wird, muss doch den Leistungserbringern klar sein, dass die adressierten Qualitätsprobleme ja weiter bestehen.“
Herr Kramer
Patientenvertretung
Bedeutung einer lückenlosen Qualitätskontrolle bei der Beratung von Dialysepatienten trotz bürokratischer Hürden.
Sitzung vom 21.05.2026