Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (Umsetzung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu Varizellen und Pertussis)
Zusammenfassung
Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 18. März 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit diesem Beschluss die Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch geändert, um die Empfehlungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zu Varizellen und Pertussis umzusetzen. Ziel ist es, den Impfschutz gegen Röteln, Varizellen (Windpocken) und Pertussis (Keuchhusten) fester Bestandteil der ärztlichen Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung zu machen. Geändert wird Abschnitt B, Nummer 5 der Richtlinien wie folgt:
-
Abschnitt B, Nr. 5, Absatz 1 – Satz 1: Die Formulierung „einer Röteln-Infektion“ wird erweitert zu „einer Röteln- und Varizelleninfektion“. Satz 2: Nach dem Wort „Röteln“ werden die Wörter „oder Varizellen“ eingefügt, das Wort „entsprechende“ ergänzt sowie der Klammerzusatz „(Röteln HAH-Test)“ durch den Verweis „gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie“ ersetzt.
-
Abschnitt B, Nr. 5, Absatz 2 – Satz 1: Die „Röteln-Antikörper-Bestimmung“ wird zur „Röteln- oder Varizellen-Antikörper-Bestimmung“. Zudem erfolgt eine Umstrukturierung der Sätze: Das Semikolon wird durch einen Punkt ersetzt, der zweite Halbsatz wird neuer Satz 2, der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
-
Abschnitt B, Nr. 5, Absatz 3 – Satz 1: Die „Röteln-Schutzimpfung“ wird zur „Röteln- bzw. Varizellen-Schutzimpfung“. Satz 2: „Impfung ist“ wird zu „Impfungen selber sind“.
-
Abschnitt B, Nr. 5, Absatz 4 (neu eingefügt) – Im Rahmen der Beratung soll künftig das Impfbuch der Versicherten auf gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlene Impfungen durchgesehen und die Durchführung fehlender Impfungen ggf. empfohlen werden. Insbesondere soll Frauen mit Kinderwunsch eine Pertussis-Schutzimpfung empfohlen werden, sofern die letzte Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt.
Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Veröffentlichung erfolgte am 28. Mai 2010, BAnz. Nr. 79).
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der G-BA-Beschluss vom 18. März 2010 ändert die Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL), um die Empfehlungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zu Varizellen und Pertussis umzusetzen. Betroffen sind Frauen mit Kinderwunsch: Seronegative Frauen sollen über Impfungen gegen Varizellen und Röteln beraten werden, zudem ist eine Pertussis-Impfung vorgesehen, wenn diese länger als zehn Jahre zurückliegt. Wesentliche Änderung ist die Aufnahme der Beratung zu Infektionsrisiken in einer späteren Schwangerschaft sowie der Erfassung des Immunitäts- bzw. Impfstatus in Abschnitt B Nr. 5 der ESA-RL. Die Durchführung der Impfungen selbst bleibt – wie bisher – nicht Gegenstand dieser Richtlinien.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr