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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (Positronenemissionstomographie (PET); PET / Computertomographie (CT) bei malignen Lymphomen)

21. Oktober 2010MethodenbewertungStationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ändert mit diesem Beschluss die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus), um den Einsatz der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) bei malignen Lymphomen im Krankenhausbereich zu regeln. Die Methode wird allgemein in die Richtlinie aufgenommen, die Anwendung zur Strahlentherapie-Entscheidung bei Resttumoren als erforderlich eingestuft und das Interim-Staging einem befristeten, ausgesetzten Bewertungsverfahren zugeordnet.

Die im Beschlusstext geänderten Stellen im Einzelnen:

  • § 4 – neue Nummer 4.3: Aufnahme der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) bei malignen Lymphomen als Methode der Krankenhausbehandlung – mit ausdrücklicher Ausnahme zweier Anwendungen: der Entscheidung über die Bestrahlung eines mittels CT dargestellten Resttumors eines Hodgkin-Lymphoms mit einem Durchmesser von >2,5 cm nach bereits erfolgter Chemotherapie sowie des Interim-Stagings beim Hodgkin-Lymphom und bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie/Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Chemotherapie.

  • Anlage I („Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind“) – neue Nummer 3.5: Aufnahme der PET/PET-CT bei malignen Lymphomen zur Entscheidung über die Bestrahlung eines mittels CT dargestellten Resttumors eines Hodgkin-Lymphoms mit einem Durchmesser von >2,5 cm nach bereits erfolgter Chemotherapie.

  • Anlage II („Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind“) – neue Nummer 9 (mit 9.1): Aufnahme der PET/PET-CT zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphom und bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie/Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Chemotherapie/Chemoimmuntherapie; das ausgesetzte Bewertungsverfahren ist befristet bis zum 31. Dezember 2014.

Die Änderung der Richtlinie tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der G-BA-Beschluss bewertet den diagnostischen Einsatz der Positronenemissionstomographie (PET bzw. PET/CT) bei malignen Lymphomen im Rahmen der Krankenhausbehandlung. Ein Nutzen und eine medizinische Notwendigkeit werden nur für Hodgkin-Patienten im fortgeschrittenen Stadium beim Restaging mit Restgewebe > 2,5 cm nach abgeschlossener BEACOPP-Chemotherapie (8 Kurse) anerkannt – zur Entscheidung über eine anschließende Strahlentherapie und Vermeidung von Übertherapie. Für das Interim-Staging nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie/Chemoimmuntherapie wird die Beschlussfassung ausgesetzt, da laufende Studien (u. a. HD16, HD18, PETAL) noch Ergebnisse erwarten lassen; hierfür werden zugleich verbindliche Qualitätssicherungsanforderungen an qualifizierte Ärztinnen/Ärzte sowie strukturelle Mindestanforderungen an Krankenhäuser festgelegt. In allen übrigen Anwendungsfeldern (initiales Staging, Restaging aggressiver Non-Hodgkin-Lymphome, indolente Lymphome, Rezidiverkennung) ist ein Nutzen nicht erkennbar; die Durchführung im Rahmen klinischer Studien bleibt hiervon unberührt.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 1217