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Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (Umsetzung der Schutzimpfungs-Richtlinie - Beratung über die Risiken einer Rötelninfektion und Erfassung der Immunitätslage)

19. Mai 2011MethodenbewertungFamilienplanungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit diesem Beschluss die Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL) geändert, um sie an die Schutzimpfungs-Richtlinie anzupassen. Ziel ist eine einheitliche Beratung über die Risiken einer Rötelninfektion sowie die Erfassung der Immunitätslage im Rahmen der Empfängnisregelung: Frauen mit dokumentierter zweimaliger Rötelnimpfung gelten künftig als immun (eine Antikörperbestimmung ist dann nicht erforderlich), Frauen ohne oder mit nur einmaliger Impfung soll die Impfung bzw. deren Komplettierung empfohlen werden.

Die Änderungen betreffen ausschließlich den Abschnitt B „Empfängnisregelung“, Nummer 5:

  • Abschnitt B, Nummer 5 (nach dem ersten Satz) – Einfügung neuer Sätze: Bei dokumentierter zweimaliger Rötelnimpfung ist von Immunität auszugehen; eine Antikörperbestimmung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Frauen mit fehlender oder nur einmaliger Impfung soll die Rötelnimpfung bzw. deren Komplettierung empfohlen werden.
  • Abschnitt B, Nummer 5 (neuer vierter Satz) – Streichung der Wörter „Röteln oder“.
  • Abschnitt B, Nummer 5 Absatz 2 (erster Satz) – Streichung der Wörter „Röteln oder“.
  • Abschnitt B, Nummer 5 Absatz 3 (erster Satz) – Streichung der Wörter „Röteln bzw.“; außerdem Streichung des dort enthaltenen Satzes „Die Impfungen selber sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien.“
  • Abschnitt B, Nummer 5 (nach Absatz 4) – Einfügung des sprachlich korrigierten Satzes „Die Impfungen selbst sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.“

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Beschluss des G-BA vom 19. Mai 2011 ändert die Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL) und setzt damit die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie zur Rötelnimmunität um. Betroffen sind Frauen im Rahmen der Empfängnisregelung bzw. Schwangerschaftsvorsorge, denen künftig eine Beratung über die Risiken einer Rötelninfektion in einer späteren Schwangerschaft sowie eine Überprüfung des Impfstatus angeboten werden soll. Wesentliche Änderung: Bei dokumentierter zweimaliger Rötelnimpfung ist von Immunität auszugehen – eine Antikörperbestimmung ist dann nicht mehr erforderlich –, während Frauen mit fehlender oder nur einmaliger Impfung die Impfung bzw. deren Komplettierung empfohlen wird. Die Impfungen selbst bleiben wie bisher nicht Gegenstand der ESA-RL; die Bundesärztekammer begrüßte die Änderungen.

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Beschluss-ID: 1322