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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche und Evidenzprüfung zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen über Mindestmengen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V (ABK-RL)

23. Juni 2011Aufträge an das IQWiGIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 23. Juni 2011 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gemäß § 139a Abs. 3 Nr. 2 SGB V beauftragt, die Auswirkungen der Mindestmengenregelungen nach § 6 Abs. 5 Satz 2 der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) wissenschaftlich zu überprüfen. Das IQWiG soll die Ergebnisse in Form eines Rapid Reports bis zum 31. März 2012 vorlegen und dabei u. a. untersuchen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Festlegungs- und Berechnungsgrundsätzen der Mindestmengen, zu deren qualitätssichernder Funktion sowie zu neuen Mengen-Qualitäts-Zusammenhängen seit der Beschlussfassung vom 21. Februar 2008 vorliegen. Darüber hinaus bittet der G-BA um eine Einschätzung, ob sinnvolle Ausnahmen von der Mindestmengenregelung bestehen sollten, wenn eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet werden kann, und ob sich Erkrankungsgruppen oder hochspezialisierte Leistungen identifizieren lassen, für die die Regelung regelmäßig ungeeignet ist. Das IQWiG ist zudem verpflichtet, die Vertraulichkeit und die Verfahrensordnung des G-BA zu beachten, in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand zu berichten und den Gremien des G-BA während der Bearbeitung für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 1339