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Richtlinie nach § 116b SGB V: Veröffentlichung des Abschlussberichts des IGES Instituts über Mindestmengen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 ABK-RL

18. Oktober 2012Ambulante spezialfachärztliche VersorgungAmbulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012, den Abschlussbericht des IGES-Instituts vom Juli 2012 zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen über Mindestmengen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) – einschließlich der Tabelle „Bestimmungen“ als Anlage 2 – auf seinen Internetseiten unter www.g-ba.de zu veröffentlichen. Der Bericht wurde vom IGES-Institut nach öffentlicher Ausschreibung im Auftrag des G-BA erstellt und beruht auf einer Vollerhebung bei allen zuständigen Landesbehörden zur Bestimmungspraxis im Zeitraum 2007 bis 2010. Die Veröffentlichung dient der Erfüllung der in § 6 Abs. 5 Satz 2 ABK-RL vorgesehenen Überprüfungspflicht, da die Mindestmengenregelung bis zum 31. Dezember 2012 befristet war. Die Richtlinie selbst wird durch diesen Beschluss nicht geändert.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 1586