Einleitung eines Beratungsverfahrens: Prüfung gemäß § 135 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 SGB V der Methode „Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysmen“
Zusammenfassung
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Mit diesem Beschluss vom 18. April 2013 nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss den Antrag der Patientenvertretung vom 21. Februar 2013 an und leitet ein Beratungsverfahren nach 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung des G-BA ein. Gegenstand des Verfahrens ist die Prüfung der Methode „Ultraschall-Screening auf abdominale Bauchaortenaneurysmen“ gemäß § 135 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 SGB V. Mit der Durchführung dieser Prüfung wird der Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt. Ziel ist die Bewertung, ob das Ultraschall-Screening auf abdominale Bauchaortenaneurysmen als Methode der vertragsärztlichen Versorgung anerkannt werden kann.
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Beschluss-ID: 1734