Beauftragung IQWiG: Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysmen
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Mit diesem Beschluss vom 14. November 2013 beauftragt der Gemeinsame Bundesausschuss das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gemäß § 139a Absatz 3 Nummer 1 SGB V mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstands zum Thema „Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysmen“. Die konkrete Ausgestaltung des Auftrags erfolgt auf Grundlage einer vom G-BA erstellten Auftragskonkretisierung, die als Anlage zum Beschluss beigefügt ist. Ziel ist die wissenschaftliche Evidenzaufbereitung als Entscheidungsgrundlage für die Beratungen des G-BA zum Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen im Kontext der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie bzw. der Richtlinie über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL). Der Beschluss selbst ändert keine Regelungen dieser Richtlinien.
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