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Mitteilung zu den ICD-Kodes in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2015

18. Dezember 2014Ambulante spezialfachärztliche VersorgungAmbulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss am 18. Dezember 2014 die Veröffentlichung einer Mitteilung zu den ICD-Kodes in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL), um die Änderungen durch die Aktualisierung der ICD-10-GM 2015 abzubilden. Die Mitteilung stellt klar, dass sich in der Anlage 2 Nummer 2 (Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Gerinnungsstörungen/Hämophilie) zwei bisherige Diagnosekodes infolge der ICD-Aktualisierung aufgeteilt haben: Der Kode D68.0 (Willebrand-Jürgens-Syndrom) entspricht nun den Kodes D68.00, D68.01 und D68.09, und der Kode D68.30 entspricht nun den Kodes D68.33, D68.34 und D68.35. Die Mitteilung richtet sich insbesondere an Krankenhäuser, Krankenkassen und Bundesländer, die von weitergeltenden Bestimmungen nach § 116b Absatz 8 SGB V betroffen sind, und wird auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2142