Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) bei malignen Lymphomen (Interimstaging) – Verlängerung der Aussetzung
Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 19. Februar 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) geändert. Gegenstand ist die Neufassung der Regelung zur Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei malignen Lymphomen in Anlage II der Richtlinie („Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind“); dabei wurden die Aussetzungszeiträume je nach Indikation unterschiedlich befristet.
Geänderte Bestimmung:
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Anlage II, Abschnitt A, Nummer 9.1 (neu gefasst) – Die Aussetzung des Bewertungsverfahrens für die PET (PET/CT) zum Interim-Staging wird künftig in drei Teilregelungen differenziert:
- a) bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie/Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie – Beschluss gültig bis 31. Dezember 2017;
- b) bei Hodgkin-Lymphomen im intermediären oder fortgeschrittenen Stadium nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie – Beschluss gültig bis 31. Dezember 2021;
- c) bei Hodgkin-Lymphomen im frühen Stadium nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie – Beschluss gültig bis 31. Dezember 2023.
Alle drei Teilregelungen sind jeweils verbunden mit dem Qualitätssicherungsbeschluss des G-BA gemäß § 137 SGB V vom 21. Oktober 2010 in der Fassung vom 19. Februar 2015.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der G-BA verlängert mit diesem Beschluss vom 19. Februar 2015 die bis Ende 2014 befristete Aussetzung der Beschlussfassung zur Nutzenbewertung der PET bzw. PET/CT zum Interim-Staging bei malignen Lymphomen und passt die Fristen an: für das Hodgkin-Lymphom im frühen Stadium bis Ende 2023 (Ergebnisse der HD16-Studie), für intermediäre und fortgeschrittene Stadien bis Ende 2021 (HD17-/HD18-Studien) sowie für aggressive Non-Hodgkin-Lymphome bis Ende 2017 (PETAL-Studie). Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit Hodgkin-Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen im Rahmen der Krankenhausbehandlung; die flankierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen werden entsprechend verlängert. Zwischenzeitlich publizierte Interim-Ergebnisse der H10-F- und RAPID-Studie sprechen tendenziell gegen einen PET-gesteuerten Verzicht auf die Strahlentherapie im frühen Stadium, erlauben jedoch wegen fehlender Endpunkte und eingeschränkter Übertragbarkeit auf den deutschen Versorgungskontext noch keine abschließende Bewertung. Der G-BA empfiehlt daher, die PET/PET-CT zum Interim-Staging in allen genannten Indikationen weiterhin nur im Rahmen von Studien einzusetzen, und nimmt die Beratungen vorzeitig wieder auf, sobald belastbare, übertragbare Studienergebnisse vorliegen.
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