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Einleitung von Beratungsverfahren zu Erprobungs-Richtlinien gemäß § 137e SGB V

16. April 2015MethodenbewertungErprobungIn Kraft

Zusammenfassung

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Sitzungen am 16. April 2015 und am 6. August 2015 beschlossen, Beratungsverfahren zu Erprobungs-Richtlinien gemäß § 137e SGB V für drei Methoden einzuleiten: die Elektrostimulation zur Gewebedefektbehandlung bei Ulcus cruris venosum, die Elektrostimulation zur Gewebedefektbehandlung bei diabetischem Fußulkus sowie die Transkorneale Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa. Mit dieser Bekanntmachung wird damit das Verfahren zur Erarbeitung entsprechender Erprobungs-Richtlinien – einschließlich der Richtlinie zur Erprobung der Transkornealen Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa (TES-RP) – offiziell eingeleitet. Der Beschluss selbst ändert noch keine inhaltlichen Regelungen einer Richtlinie, sondern dient ausschließlich der Vorbereitung der anschließenden Beratungs- und Erarbeitungsverfahren.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2234