Einleitung des Beratungsverfahrens: Bewertung der oralpräventiven Effekte zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen für Kinder auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor dem 30. Lebensmonat
Zusammenfassung
Der G-BA nimmt mit diesem Beschluss vom 16. April 2015 einen Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung an und leitet das Beratungsverfahren zur Bewertung der oralpräventiven Effekte zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen für Kinder auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor dem 30. Lebensmonat ein (nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Mit der Durchführung dieser Bewertung wird der Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt; dieser kann das IQWiG gemäß § 139a Absatz 3 Nummer 1 SGB V mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstands betrauen. Die Kinder-Richtlinie sowie die Zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) werden durch diesen Beschluss selbst nicht geändert – er dient vielmehr der Vorbereitung einer möglichen späteren Anpassung dieser Richtlinien auf Grundlage der Bewertungsergebnisse.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr