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Einleitung des Beratungsverfahrens: Bewertung zusätzlicher Maßnahmen zur Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmonat bei Vorliegen einer initialen Kariesläsion

16. April 2015MethodenbewertungZahnärztliche PräventionIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss nimmt mit diesem Beschluss vom 16. April 2015 den Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung an und leitet das Beratungsverfahren zur Bewertung zusätzlicher Maßnahmen zur Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmonat bei Vorliegen einer initialen Kariesläsion ein (nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Mit der Durchführung dieser Bewertung wird der Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt. Dieser kann das IQWiG mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu den genannten Maßnahmen beauftragen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, ob die zusätzlichen Maßnahmen zur Schmelzhärtung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden können – mit Bezug zur Kinder-Richtlinie und zur Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (FU-RL).

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2238