Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V: Veröffentlichung von Mitteilungen zu den ICD-Kodes in den Anlagen - Delegation an den Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
18. Juni 2015Ambulante spezialfachärztliche Versorgung›Ambulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss delegiert mit diesem Beschluss vom 18. Juni 2015 die Entscheidung über die Veröffentlichung von Mitteilungen zu den durch die jährlichen ICD-10-GM-Aktualisierungen betroffenen ICD-Kodes an den Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Der Unterausschuss informiert künftig auf den Internetseiten des G-BA über entsprechende Kode-Änderungen in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL). Voraussetzung ist, dass gemäß 1. Kapitel § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verfahrensordnung der Kerngehalt der Richtlinie nicht berührt wird. Die Richtlinie selbst wird durch diesen Beschluss nicht geändert.
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Beschluss-ID: 2279