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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer

20. August 2015MethodenbewertungStationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

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Mit Beschluss vom 20. August 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Gültigkeitsdauer des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC-Stadien I–III (Fassung vom 21. Oktober 2010) verlängert. Konkret wird das Datum „31. Dezember 2015“ jeweils durch das Datum „31. Dezember 2021“ ersetzt. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Eine inhaltliche Änderung der Qualitätssicherungsmaßnahmen selbst erfolgt damit nicht – der Beschluss regelt ausschließlich die Verlängerung der Gültigkeit.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der G-BA verlängert mit Beschluss vom 20. August 2015 die Aussetzung des Bewertungsverfahrens zur Protonentherapie beim inoperablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC-Stadien I–III sowie die zugehörigen Qualitätssicherungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2021. Grundlage hierfür sind drei laufende randomisierte kontrollierte Studien (RCT), deren Ergebnisse für 2016 bzw. 2020 erwartet werden und eine spätere Nutzenbewertung ermöglichen sollen; zwischenzeitlich publizierte Studienergebnisse liegen nicht vor. Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit inoperablem NSCLC der Stadien I–III, die weiterhin im Rahmen der Krankenhausbehandlung eine Protonentherapie unter den geltenden Qualitätssicherungsanforderungen erhalten können. Der G-BA prüft jährlich anhand eines Sachstandsberichts, ob eine vorzeitige Wiederaufnahme der Nutzenbewertung – insbesondere nach Abschluss der beiden ersten Studien 2016 – möglich ist.

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Beschluss-ID: 2314