Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie: Änderung zum Umfang der Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomographie – Fristverlängerung

17. September 2015QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015 ändert die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL). Kernpunkt der Änderung ist eine Fristverlängerung für die Stichprobenprüfungen im Bereich der Computertomographie. Konkret wird in § 11 Satz 1 der QBR-RL das Jahr "2014" durch "2017" ersetzt. Die geänderte Richtlinie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss ist auf der Webseite des G-BA einsehbar.

Zusammengefasst: Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängert die Frist für Stichprobenprüfungen in der Computertomographie, indem er in der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie das relevante Jahr von 2014 auf 2017 verschiebt. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2016.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. September 2015 eine Änderung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie beschlossen. Diese Änderung betrifft den Umfang der Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomographie und verlängert die Frist für eine abweichende Regelung bis zum 31. Dezember 2017.

Kernpunkte und Begründung:

  • Richtlinie: Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie
  • QS-Verfahren: Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomographie gemäß § 136 Abs. 2 SGB V
  • Hintergrund: Stichprobenprüfungen in der Computertomographie zeigten regelmäßig überwiegend "geringe" oder "keine" Beanstandungen.
  • Beschlussinhalt: KVen wird die Möglichkeit eingeräumt, abweichend von der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, die Stichprobenprüfungen in der Computertomographie bis zum 31. Dezember 2017 zu reduzieren oder auszusetzen, wenn überwiegend "keine" oder "geringe" Beanstandungen festgestellt wurden.
  • Bürokratiekosten: Die Reduzierung der Stichprobenprüfungen kann zu einer entsprechenden Reduzierung der Bürokratiekosten für Ärztinnen und Ärzte führen.
  • Verfahren: Die Bundesärztekammer (BÄK) wurde beteiligt und hatte keine Änderungshinweise zum Beschlussentwurf.
  • Inkrafttreten: Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Berichte des IQTIG:

  • Keine IQTIG-Berichte im Dokument enthalten.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2342