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Mitteilung zu den ICD-Kodes in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2016

11. November 2015Ambulante spezialfachärztliche VersorgungAmbulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung des G-BA beschloss am 11. November 2015, eine Mitteilung zu den ICD-Kodes in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2016 zu veröffentlichen. Die Mitteilung richtet sich insbesondere an Krankenhäuser, Krankenkassen und Bundesländer, die von weitergeltenden Bestimmungen nach § 116b Absatz 8 SGB V betroffen sind, und setzt die entsprechende Mitteilung zur ICD-10-GM 2015 vom 18. Dezember 2014 fort. Inhaltlich wird klargestellt, dass in Anlage 2 Nummer 4 (Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen) der angegebene ICD-Kode Q89.0 in der ICD-10-GM 2016 den Kodes Q89.0 (Angeborene Fehlbildungen der Milz), Q89.00 (Angeborene Splenomegalie), Q89.01 (Asplenie, angeboren) und Q89.08 (Sonstige angeborene Fehlbildungen der Milz) entspricht. Die Mitteilung wird auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht; die Richtlinie selbst wird durch diesen Beschluss nicht geändert.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2403