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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Versicherteninformation zum Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen

17. März 2016MethodenbewertungErwachsenenpräventionIn Kraft

Zusammenfassung

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Mit diesem Beschluss vom 17. März 2016 beauftragt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gemäß § 139b Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 139a Absatz 3 SGB V mit der Erstellung einer Versicherteninformation zum Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen. Die Information soll als Addendum zum bereits vorliegenden IQWiG-Abschlussbericht S13-04 vom 2. April 2015 erstellt werden; die konkreten Anforderungen an den Auftrag sind in einer Anlage (Auftragskonkretisierung) festgelegt. Ziel ist es, Versicherte über das Screening auf Bauchaortenaneurysmen – ein Thema, das auch im Kontext der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie bzw. der früheren US-BAA-Richtlinie relevant ist – verständlich zu informieren. Das IQWiG wird gebeten, die Versicherteninformation bis spätestens 30. September 2016 vorzulegen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2540