Bestimmung der stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften zu den Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern – Ergänzung
Zusammenfassung
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Mit diesem Beschluss vom 15. September 2016 erkennt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) als weitere stellungnahmeberechtigte Organisation zu den „Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern“ gemäß § 136c Absatz 4 Satz 4 SGB V an. Die Richtlinie selbst wird durch den Beschluss nicht inhaltlich geändert; es geht allein um die Erweiterung des Kreises der medizinischen Fachgesellschaften, die im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme abgeben dürfen. Der Beschluss trat am 15. September 2016 in Kraft und wird der anerkannten Organisation bekannt gegeben.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der Beschluss des G-BA vom 15.09.2016 ergänzt den Kreis der nach § 136c Absatz 4 SGB V stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften zu den Regelungen über ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Aufgenommen wurde die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) als Nachmeldung, da sie mit ihrer satzungsgemäßen wissenschaftlichen Zielsetzung, ihren Aktivitäten (u.a. Fachzeitschrift „European Journal of Pediatric Surgery“, Kongresse, Wissenschaftspreise) und rund 720 Mitgliedern die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Damit kann die Kinderchirurgie künftig bei der Ausgestaltung der Notfallversorgungsstufen – insbesondere hinsichtlich der notfallmäßigen Versorgung von Kindern – Stellung nehmen. Neue Informationspflichten oder Bürokratiekosten entstehen durch den Beschluss nicht.
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