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Zahnersatz-Richtlinien (Versorgung mit Brücken)

21. Dezember 2005Zahnärztliche BehandlungZahnersatzIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2005 eine Änderung der Zahnersatz-Richtlinie (Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen) beschlossen. Ziel ist die Neufassung der Indikationsstellung für Brücken als Zahnersatz.

Geänderte Bestimmung:

  • Nummer 22 – Neufassung: Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt wird. In der Regel sind Endpfeilerbrücken angezeigt. Freiendbrücken sind nur bis zur Prämolarenbreite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt; in Schaltlücken ist der Ersatz von Molaren und von Eckzähnen durch Freiendbrücken ausgeschlossen.

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 278