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Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Richtlinie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte (Chroniker-Richtlinie) an gesetzliche Änderungen

16. März 2017MethodenbewertungAmbulante Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. März 2017 beschlossen, ein Beratungsverfahren zur Anpassung der Chroniker-Richtlinie (Richtlinie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte) an gesetzliche Änderungen einzuleiten – vorrangig an das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Grundlage ist § 5 des 1. Kapitels der Verfahrensordnung des G-BA. Mit der Durchführung dieses Beratungsverfahrens wurde der Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt, der dabei einen festgelegten Zeitplan zugrunde zu legen hat. Der Beschluss selbst ändert noch keine Inhalte der Richtlinie, sondern bereitet deren Anpassung vor.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 2897