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Einleitung des Beratungsverfahrens: Bewertung eines Screenings auf Depression

16. März 2017MethodenbewertungErwachsenenpräventionIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. März 2017 beschlossen, das Beratungsverfahren zur Bewertung eines Screenings auf Depression gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 SGB V einzuleiten. Das Verfahren wird auf Grundlage des 1. Kapitels § 5 der Verfahrensordnung des G-BA durchgeführt und bezieht sich auf die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Mit der Durchführung des Beratungsverfahrens wurde der Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt, der dabei einen festgelegten Zeitplan zugrunde zu legen hat. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, ob ein Screening auf Depression als Früherkennungsleistung eingeführt werden soll.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2898