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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL

16. März 2017MethodenbewertungAmbulante Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 16. März 2017 der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL) eine neue Anlage I angefügt. Diese Anlage enthält die gemäß § 3 US-BAA-RL vorgesehene Versicherteninformation – eine Broschüre für gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren über das einmalige, freiwillige und kostenlose Ultraschall-Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta. Die Information erläutert Nutzen und Nachteile der Früherkennung, darunter die Verringerung des Risikos eines lebensbedrohlichen Aneurysmarisses (bei etwa 3 von 1000 Männern innerhalb von 13 Jahren) sowie mögliche Nachteile wie Überdiagnosen harmloser Aneurysmen, psychische Belastungen und Operationsrisiken. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Mit Beschluss vom 16. März 2017 hat der G-BA eine schriftliche Versicherteninformation als Anlage zur Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL) festgelegt, die GKV-Versicherte ergänzend zum ärztlichen Aufklärungsgespräch über Nutzen, Risiken, Ablauf und mögliche Befunde des Screenings informiert und eine informierte Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an der Früherkennung unterstützen soll. Die Information wurde vom IQWiG auf Basis des Abschlussberichts S13-04 erstellt (inkl. Modellierung der rückläufigen BAA-Prävalenz), in Fokusgruppen und Einzelinterviews als verständlich und hilfreich getestet und nach dem Stellungnahmeverfahren lediglich geringfügig angepasst (zwei Wortstreichungen). Da das Inkrafttreten des Screenings an diesen Beschluss gekoppelt war, ermöglicht die Versicherteninformation nun die Umsetzung der Früherkennungsuntersuchung; neue Bürokratiekosten für Leistungserbringer entstehen nicht.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 2899