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Rehabilitations-Richtlinie: Änderung des Beschlusses zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Verordnungsbefugnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 16. März 2017

20. April 2017Veranlasste LeistungenRehabilitationIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20. April 2017 seinen bereits am 16. März 2017 gefassten Beschluss zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie („Verordnungsbefugnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“) selbst nochmals geändert. Damit wird die bereits beschlossene Neuregelung zur Verordnungsbefugnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprachlich und inhaltlich präzisiert.

  • Abschnitt I., Nummer 5 Buchstabe d) – Anpassung der Formulierung der Richtlinienänderung: Die Wörter „unter den Voraussetzungen nach Absatz 1“ werden gestrichen; die Angabe „Vertragsärztin oder den Vertragsarzt“ wird erweitert um „die Vertragspsychotherapeutin oder den Vertragspsychotherapeuten“; der Satztei „teilt sie oder er dies mit dem Verordnungsformular Muster 61 Teil A mit“ wird ersetzt durch „ist dies mit dem Verordnungsformular Muster 61 Teil A mitzuteilen“.

Der Beschluss tritt mit seiner Beschlussfassung in Kraft; die Tragenden Gründe werden auf den Internetseiten des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 2937