Erprobungs-Richtlinie: Transkorneale Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit diesem Beschluss vom 20. Juli 2017 die Erprobungs-Richtlinie Transkorneale Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa (TES-RP Erp-RL) neu gefasst und damit erstmalig errichtet. Die Richtlinie regelt die Vorgaben für eine Erprobungsstudie nach §§ 135 Absatz 1, 137c SGB V, deren Ergebnisse dem G-BA die abschließende Bewertung des Nutzens der transkornealen Elektrostimulation (TES) bei Retinopathia Pigmentosa (RP) ermöglichen sollen. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die im Beschluss festgelegten Paragraphen im Einzelnen:
- § 1 Zielsetzung – Gewinnung der für eine abschließende Nutzenbewertung notwendigen Erkenntnisse durch eine Studie, die von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution entworfen, durchgeführt und ausgewertet wird; das Studiendesign orientiert sich am wissenschaftlichen Erkenntnisstand, wobei Vorschläge der an den Kosten beteiligten Unternehmer zu berücksichtigen und das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu beachten sind.
- § 2 Fragestellung – Überlegenheitsfragestellung: Ob bei Patientinnen und Patienten mit RP durch TES im Vergleich zu einer Scheinintervention patientenrelevante Endpunkte so beeinflusst werden können, dass auf einen therapeutischen Nutzen geschlossen werden kann.
- § 3 Population – Einschluss nur bei diagnostizierter syndromaler oder nicht-syndromaler RP mit definierten Mindestmaßen für Visus und Gesichtsfeld; Ausschluss konfundierender Erkrankungen; weitere Ein- und Ausschlusskriterien sind so zu wählen, dass die Übertragbarkeit auf die Zielpopulation gewährleistet ist.
- § 4 Intervention und Vergleichsintervention (Kontrolle) – Studienbehandlung ist die TES mit zu definierender Stimulationsstärke sowie Anwendungsdauer und -häufigkeit; angemessene Vergleichsintervention ist eine Scheinbehandlung.
- § 5 Endpunkte – Primärer Endpunkt ist eine als klinisch relevant zu begründende Veränderung der Gesichtsfeldfläche; als sekundäre Endpunkte sind zumindest Visus, Farb- und Kontrastwahrnehmung, gesundheitsbezogene Lebensqualität sowie unerwünschte Ereignisse mittels validierter Instrumente zu erheben.
- § 6 Studientyp und Beobachtungszeitraum – Randomisierte, kontrollierte, möglichst multizentrische Studie mit anzustrebender effektiver Verblindung der Studienteilnehmenden und vollständiger Verblindung der Endpunkterheber; Erfassung der Ausgangswerte, a priori festgelegte Messzeitpunkte mit ausreichend langer Behandlungszeit sowie geeignete Interimsanalysen über Fortsetzung oder Abbruch.
- § 7 Sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität der Studiendurchführung – Sicherstellung einer protokollgerechten Behandlung in jedem Studienzentrum unter Beachtung aller anerkannten, ethischen und wissenschaftlichen Regeln für klinische Studien.
- § 8 Anforderungen an die Durchführung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung – Umfassende öffentliche Zugänglichkeit der Methoden und Ergebnisse; Einreichung zur Veröffentlichung in einer internationalen Fachzeitschrift mit Peer-Review spätestens drei Monate nach Abnahme des Studienberichts durch den G-BA; nähere Bestimmungen können bei der Beauftragung der unabhängigen wissenschaftlichen Institution vertraglich festgelegt werden.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der G-BA hat am 20. Juli 2017 eine Erprobungs-Richtlinie zur Transkornealen Elektrostimulation (TES) bei Retinopathia Pigmentosa (RP) beschlossen, um die im Potenzialbescheid von 2014 festgestellte Evidenzlücke zum patientenrelevanten Nutzen dieser Methode durch eine wissenschaftlich begleitete Erprobungsstudie zu schließen. Die Studie richtet sich an Patientinnen und Patienten mit syndromaler oder nicht-syndromaler RP (Stäbchen-Zapfen-Dystrophie), die bestimmte Mindestwerte für Visus und Gesichtsfeld aufweisen, und muss als randomisierte, kontrollierte, multizentrische und verblindete Studie mit Scheinbehandlung als Vergleichsintervention durchgeführt werden – primärer Endpunkt ist die klinisch relevante Verlangsamung des Gesichtsfeldverlusts. Aufgrund der Stellungnahmen wurden u. a. die Population auf die Stäbchen-Zapfen-Dystrophie eingeschränkt, eine Randomisierung zwischen den Augen eines Patienten ausgeschlossen und die Einhaltung der GCP-Standards in allen Studienzentren verankert. Die geschätzten Studienkosten belaufen sich je nach Szenario (ca. 250–1.100 Patienten) auf 1,2 bis 3,3 Mio. €.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr