Zahnersatz-Richtlinien
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Beschluss vom 1. März 2006 eine Änderung der Zahnersatz-Richtlinie beschlossen. Ziel ist die Neufassung der Regelungen zur Kombinationsversorgung, bei der festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz unter Verwendung von Verbindungselementen zu einer funktionalen Einheit zusammengefügt werden.
- Nummer 35 (Neufassung) – Regelt die Indikation und den Umfang der Kombinationsversorgung neu: Eine Kombinationsversorgung ist angezeigt, wenn gegenüber anderen Zahnersatzformen eine statisch und funktionell günstigere Belastung der Restzähne sowie eine günstige Retention erreicht werden kann; die parodontale Ausgangssituation der Restzähne ist dabei kritisch zu bewerten. Zur Regelversorgung gehören Teleskop-/Konuskronen auf Eckzähnen als Verbindungselemente. Bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen ist zusätzlich die Lückentopographie hinsichtlich Art der Verankerung und Abstützung kritisch zu bewerten; in diesem Fall zählen sowohl Cover-Denture-Prothesen als auch parodontal abgestützte Prothesen mit Modellgussbasis zur Regelversorgung, als Verbindungselemente zudem Wurzelstiftkappen, Teleskopkronen und Resilienzteleskopkronen.
Die Änderung tritt zum 1. April 2006 in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:
Dieser Beschluss des G-BA dient der Anpassung der Zahnersatz-Richtlinie an geänderte Festzuschüsse bei stark reduziertem Restzahnbestand. Im Fokus stehen Patienten mit bis zu drei verbleibenden Zähnen pro Kiefer, für die die Regelversorgung neu definiert wurde. Ziel der Änderung ist die Sicherstellung einer einheitlichen und sachgerechten Versorgung (z. B. durch totale Prothesen oder Cover-Denture-Prothesen) bei den entsprechenden Befunden (4.1 und 4.3).
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