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Mitteilung zu den ICD-Kodes in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2018

08. November 2017Ambulante spezialfachärztliche VersorgungAmbulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

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Mit Beschluss vom 8. November 2017 hat der Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung des G-BA die Veröffentlichung einer Mitteilung zu den ICD-Kodes in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) beschlossen, um die Auswirkungen der Aktualisierung durch die ICD-10-GM 2018 abzubilden. Die Mitteilung richtet sich insbesondere an Krankenhäuser, Krankenkassen und Bundesländer, die von den weitergeltenden Bestimmungen nach § 116b Absatz 8 SGB V betroffen sind. Inhaltlich wird darauf hingewiesen, dass in Anlage 3 („Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen“), Nr. 3 (Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen) – jeweils im Teil Erwachsene und im Teil Kinder und Jugendliche – der angegebene ICD-Kode „M14.8* iVm D86.8 system. Sarkoidose“ in der ICD-10-GM 2018 dem Kode „M14.8-* iVm D86.8 system. Sarkoidose“ entspricht. Die Mitteilung wird auf der Internetseite des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 3124