Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung) geändert. Gegenstand ist die Neufassung des Eintrags zur Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei Lymphomen in der Anlage II der Richtlinie („Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind“, Abschnitt A „Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien“). Die Aussetzung des Bewertungsverfahrens wird damit fortgeführt und zugleich nach Indikationen differenziert sowie mit neuen Gültigkeitsfristen versehen.
Geänderte Bestimmung:
- Anlage II, Abschnitt A, Nummer 9.1 (neu gefasst): PET/PET-CT zum Interim-Staging, jeweils verbunden mit dem Beschluss zur Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V des G-BA vom 21. Oktober 2010, bei folgenden Indikationen:
- a) aggressive Non-Hodgkin-Lymphome – nach zwei bis sechs Zyklen Chemotherapie/Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie; Beschluss gültig bis 31. Dezember 2021
- b) Hodgkin-Lymphome im intermediären oder fortgeschrittenen Stadium – nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie; Beschluss gültig bis 31. Dezember 2021
- c) Hodgkin-Lymphome im frühen Stadium – nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie; Beschluss gültig bis 31. Dezember 2023
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Veröffentlichung: BAnz AT 07.08.2018 B3).
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 verlängert der G-BA die Aussetzung des Bewertungsverfahrens für die PET bzw. PET/CT zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen bis zum 31. Dezember 2021, da die abgeschlossene PETAL-Studie den Nutzenbeleg nicht erbringen konnte und zwei laufende Studien (OPTIMAL-Studie und eine französische Studie) erst 2019 bzw. 2020 Ergebnisse erwarten lassen. Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen, bei denen die PET/CT nach Chemotherapie/Chemoimmuntherapie zur Therapiesteuerung eingesetzt wird. Wesentliche Änderung ist die Anpassung der zulässigen Therapiezyklen, nach denen die PET/CT erfolgen kann, von „zwei bis vier“ auf „zwei bis sechs“ Zyklen – orientiert am Vorgehen der OPTIMAL-Studie. Zugleich wird der begleitende Beschluss zu Qualitätssicherungsmaßnahmen (Struktur- und Prozessqualität) verlängert, ohne dass neue Bürokratiekosten oder Änderungen durch Stellungnahmen entstehen.
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