Regelungen Notfallstufen: Abnahme des Endberichts „Folgenabschätzung einer gestuften Notfallversorgung“
Zusammenfassung
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 beschlossen, den Endbericht „Folgenabschätzung einer gestuften Notfallversorgung“ der IGES Institut GmbH abzunehmen und den Beschluss auf seinen Internetseiten zu veröffentlichen. Der Bericht bezieht sich auf die Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V und umfasst die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Krankenhausstandorten (Grundgesamtheit 1.764 Standorte, Rücklaufquote rund 44,7 %) zu Strukturen und Prozessen der Notfallversorgung sowie einen Bericht zur Methodik und zur Sicherstellung leitliniengerechter Notfallversorgung anhand ausgewählter Tracerdiagnosen. Mit dem Beschluss werden keine Änderungen an der Richtlinie selbst vorgenommen; die Abnahme des Berichts dient der Dokumentation und Veröffentlichung der Folgenabschätzung als Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren zur gestuften Notfallversorgung.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr