Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aussetzung der Prüfungen für 2018

19. Juli 2018QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. Juli 2018 setzt die Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung sowie in den Bereichen Arthroskopie, Radiologie und Kernspintomographie für das dritte und vierte Quartal 2018 aus.

Dies betrifft konkret die:

  • Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL)
  • Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL)
  • Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL)
  • Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL)

Die Änderungen der Richtlinien traten rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss ist auf der Webseite des G-BA einsehbar.

Kurz gesagt: Für das zweite Halbjahr 2018 finden keine regulären Qualitätsprüfungen in den genannten Bereichen durch den G-BA statt.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Juli 2018 eine Änderung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL), der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL), der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL) und der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL) beschlossen.

Hintergrund der Entscheidung: Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 9. Mai 2018 entschieden, dass die QP-RL und verbundene Richtlinien nicht mit § 299 SGB V (a.F.) vereinbar seien. Der G-BA hat gegen diese Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegt, um die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Berlin zu verteidigen, welche Stichprobenprüfungen auf Basis der QP-RL für zulässig erachtete.

Kern der Änderung: Rein vorsorglich, für den Fall einer nicht erfolgreichen Revision, werden die Stichprobenprüfungen im Rahmen der genannten Richtlinien für das dritte und vierte Quartal 2018 ausgesetzt.

Änderungen im Detail:

  • QP-RL: In § 10 QP-RL wird ein Absatz 3 eingefügt, der Stichprobenprüfungen im dritten und vierten Quartal 2018 aussetzt. Dies betrifft sowohl die im Detail durch den G-BA geregelten Stichprobenprüfungen als auch fakultative Qualitätsprüfungen der KVen. Die Aussetzung gilt auch für laufende Prüfverfahren und bereits angeforderte Daten dürfen vorerst nicht weiterverarbeitet werden.
  • QBA-RL: § 5 QBA-RL wird um einen Absatz 2 ergänzt, der Stichprobenprüfungen für das dritte und vierte Quartal 2018 in Verbindung mit der QP-RL aussetzt.
  • QBR-RL: § 11 QBR-RL wird um einen Absatz 2 ergänzt, der Stichprobenprüfungen für das dritte und vierte Quartal 2018 in Verbindung mit der QP-RL aussetzt.
  • QBK-RL: Nummer 2.4 QBK-RL wird um eine Nummer 2.4.2 ergänzt, die Stichprobenprüfungen für das dritte und vierte Quartal 2018 in Verbindung mit der QP-RL aussetzt.

Auswirkungen: Durch die Aussetzung entfallen für Leistungserbringer Bürokratiekosten, die durch die Übermittlung von Dokumentationen entstanden wären. Eine genaue Quantifizierung der Kostenersparnis ist nicht möglich.

Fazit: Der G-BA hat die Aussetzung der Stichprobenprüfungen für das dritte und vierte Quartal 2018 beschlossen. Die Patientenvertretung trägt den Beschluss mit, und es gab keine Einwände von anderen relevanten Organisationen. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2018 in Kraft.

Kernpunkte:

  • Entscheidung: Aussetzung der Stichprobenprüfungen in QP-RL, QBA-RL, QBR-RL, QBK-RL für Q3 und Q4 2018.
  • Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA).
  • Datum: 19. Juli 2018.
  • Richtlinien: Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL), Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL), Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL), Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL).
  • Begründung: Vorsorgliche Maßnahme aufgrund eines Urteils des LSG Berlin-Brandenburg und einer laufenden Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG bezüglich der Rechtmäßigkeit der Stichprobenprüfungen.
  • Wirkung: Aussetzung der Stichprobenprüfungen und damit verbundener Datenverarbeitung für das dritte und vierte Quartal 2018.
  • Inkrafttreten: 1. Juli 2018.

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Beschluss-ID: 3405