Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim Prostatakarzinom
Zusammenfassung
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Mit Beschluss vom 20. September 2018 verlängert der G-BA die Aussetzung der Protonentherapie beim Prostatakarzinom nach der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung). Hintergrund ist, dass die Methode weiterhin im Hinblick auf laufende oder geplante Studien ausgesetzt bleiben soll; der bisherige Stichtag zum Jahresende 2018 hätte sonst das Ende der Aussetzung bedeutet. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (veröffentlicht am 12.12.2018).
Geänderte Bestimmung:
- Anlage II, Abschnitt A („Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien“), Nummer 2.1 – Ersetzung der Datumsangabe „31.12.2018“ durch „31. Dezember 2021“; damit wird die Aussetzung der Protonentherapie beim Prostatakarzinom um drei Jahre verlängert.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung
Der G-BA verlängert mit Beschluss vom 20. September 2018 die Aussetzung des Bewertungsverfahrens zur Protonentherapie beim Prostatakarzinom sowie die zugehörigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Struktur- und Prozessqualität) bis zum 31. Dezember 2021. Betroffen sind Patienten mit Prostatakarzinom, die diese Strahlentherapie im Rahmen der Krankenhausbehandlung erhalten. Grund für die Verlängerung ist die weiterhin unzureichende Studienlage: Abgeschlossene bzw. laufende Studien vergleichen bislang nur verschiedene Formen der Partikeltherapie oder Fraktionierungen und eignen sich daher nicht für eine Nutzenbewertung – lediglich die noch laufende randomisierte Studie „Proton Therapy vs. IMRT“ (NCT01617161) gilt als geeignet, deren Ergebnisse voraussichtlich 2021 vorliegen werden. Neue Bürokratiekosten entstehen durch den Beschluss nicht; die bestehenden Dokumentationspflichten aus den Qualitätssicherungsmaßnahmen bleiben bestehen.
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