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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom

20. September 2018MethodenbewertungStationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20. September 2018 den Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom (Fassung vom 15. Dezember 2011, zuletzt geändert am 20. Juli 2017) geändert. Ziel der Änderung ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen um drei Jahre.

  • § 6 (Gültigkeitsdauer) – Die Datumsangabe „31. Dezember 2018“ wird durch die Datumsangabe „31. Dezember 2021“ ersetzt; die Gültigkeit der Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Protonentherapie bei Ösophaguskarzinom wird damit bis Ende 2021 verlängert.

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Veröffentlichung: BAnz AT 13.12.2018 B3). Die tragenden Gründe des Beschlusses werden auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Mit Beschluss vom 20. September 2018 verlängert der G-BA die Aussetzung des Bewertungsverfahrens zur Protonentherapie beim Ösophaguskarzinom sowie die damit verbundenen Qualitätssicherungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2021. Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom, für deren Behandlung im Krankenhaus die Nutzenbelegprüfung der Protonentherapie weiterhin ausgesetzt bleibt, da bislang keine geeigneten abgeschlossenen Studien vorliegen. Grundlage der Verlängerung ist eine laufende randomisierte Studie (NCT01512589), deren Ergebnisse nun erst 2021 erwartet werden und dann für die abschließende Nutzenbewertung herangezogen werden sollen. Neue Bürokratiekosten entstehen durch den Beschluss nicht.

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Beschluss-ID: 3498