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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim Ösophaguskarzinom

20. September 2018MethodenbewertungStationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Mit diesem Beschluss vom 20. September 2018 verlängert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die befristete Aussetzung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom um drei Jahre. Geändert wird die Anlage II der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung); die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (BAnz AT 13.12.2018 B4).

Geänderte Bestimmung:

  • Anlage II, Abschnitt A (Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien), Nummer 2.4 – Die Datumsangabe „31. Dezember 2018“ wird durch die Datumsangabe „31. Dezember 2021“ ersetzt. Damit wird die Aussetzung der Methode im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Studien bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Mit Beschluss vom 20. September 2018 verlängert der G-BA die Aussetzung des Bewertungsverfahrens zur Protonentherapie beim Ösophaguskarzinom sowie die damit verbundenen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Struktur- und Prozessqualität) bis zum 31. Dezember 2021. Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung eine Protonentherapie erhalten, da deren Nutzen bislang nicht hinreichend belegt ist. Grund für die Verlängerung sind Verzögerungen bei der laufenden randomisierten Studie NCT01512589 (Protonen- vs. Intensitätsmodulierte Photonentherapie), deren Ergebnisse nun erst 2021 erwartet werden und dann für die abschließende Nutzenbewertung herangezogen werden sollen. Neue Bürokratiekosten entstehen durch den Beschluss nicht; im Stellungnahmeverfahren wurden keine Einwände erhoben.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 3501