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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Einlage von Ventilen beim schweren Lungenemphysem

20. Dezember 2018MethodenbewertungStationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung geändert und die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Einlage von Ventilen beim schweren Lungenemphysem als Methode aufgenommen, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Damit ist das Verfahren künftig im Rahmen der stationären Krankenhausversorgung zulässig; die damit verbundenen Qualitätssicherungsanforderungen regelt die bereits bestehende QS-Richtlinie BLVR.

Die Änderung im Einzelnen:

  • Anlage I der KHMe-RL („Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind“) – Anfügung einer neuen Nummer 12: „Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Einlage von Ventilen beim schweren Lungenemphysem“

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Veröffentlichung: BAnz AT 19.03.2019 B7).

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Mit diesem Beschluss vom 20. Dezember 2018 nimmt der G-BA die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (BLVR) mittels Einlage von Ventilen (endobronchiale und intrabronchiale Ventile) beim schweren Lungenemphysem in die Anlage I der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung auf – die Methode bleibt damit reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der stationären Krankenhausbehandlung. Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Lungenemphysem, deren Symptome nach Ausschöpfung medikamentöser und nicht-invasiver Therapien nicht mehr ausreichend behandelbar sind. Die Nutzenbewertung (u. a. auf Basis des IQWiG-Berichts und der Studien TRANSFORM und LIBERATE) belegt Vorteile bei Belastbarkeit und Lebensqualität, denen jedoch ein erhöhtes Risiko schwerwiegender unerwünschter Ereignisse – insbesondere behandlungsbedürftiger Pneumothoraces bei etwa einem Viertel der Patienten – gegenübersteht. Als wesentliche Voraussetzungen für den Behandlungserfolg benennt der G-BA eine sorgfältige, interdisziplinäre Indikationsstellung (u. a. Prüfung der Fissurintegrität), die Durchführung ausschließlich im stationären Setting sowie die Nachsorgekompetenz der Einrichtung; die konkrete Qualitätssicherung erfolgt in einem gesonderten Verfahren über die QS-RL BLVR.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 3626