Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie: Aufhebung der Richtlinien
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Juni 2019 beschlossen, die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien für Arthroskopie und Radiologie mit Wirkung zum 1. Juli 2019 aufzuheben. Diese Aufhebung erfolgt aufgrund der Anpassung an die Vorgaben des § 299 SGB V. Die detaillierten Gründe für diesen Beschluss werden auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Juni 2019 die Aufhebung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL) und der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL) beschlossen.
Begründung:
Die Aufhebung ist notwendig, da eine Neufassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QP-RL) zum 1. Juli 2019 in Kraft tritt und die QP-RL vom 18. April 2006 ablöst. Die umfassende Überarbeitung der QP-RL erfordert auch entsprechende Änderungen der QBA-RL und QBR-RL. Da die Beratungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind und um ein Wiederaufleben der nicht mehr konformen alten Richtlinien zu vermeiden, werden QBA-RL und QBR-RL vorzeitig aufgehoben. Die Aufhebung ist ein erster Schritt zur Neufassung dieser Richtlinien, deren Inkrafttreten bis zum 1. Januar 2020 geplant ist.
Durch die Aufhebung der QBA-RL und QBR-RL in Verbindung mit der verlängerten Aussetzung der Stichprobenprüfungen für die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL) gibt es derzeit keine gültigen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien. Daher können im Jahr 2019 keine Stichprobenprüfungen gemäß QP-RL in Verbindung mit den Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien stattfinden.
Kernpunkte:
- Entscheidung: Aufhebung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL) und der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL).
- Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
- Datum: 20. Juni 2019
- Richtlinien: Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL), Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL), Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QP-RL), Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL)
- Begründung: Notwendigkeit der Aufhebung aufgrund der Neufassung der QP-RL und der damit verbundenen Inkonsistenz der alten QBA-RL und QBR-RL. Übergangsmaßnahme bis zur Neufassung der QBA-RL und QBR-RL.
- Folge: Keine Stichprobenprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung im Jahr 2019 gemäß QP-RL i.V.m. Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien.
- Bürokratiekosten: Keine neuen oder geänderten Informationspflichten und somit keine Bürokratiekosten.
- Patientenvertretung: Trägt den Beschluss mit.
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