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Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Richtlinien über künstliche Befruchtung – Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazu gehörigen Maßnahmen

04. Juli 2019MethodenbewertungFamilienplanungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. Juli 2019 beschlossen, ein Beratungsverfahren zur Anpassung der „Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung“ an gesetzliche Änderungen einzuleiten. Gegenstand der Anpassung ist der Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen. Das Beratungsverfahren wird gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung des G-BA eingeleitet. Mit seiner Durchführung wurde der Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 3876