Bekanntmachung zur Einholung erster Einschätzungen: Richtlinien über künstliche Befruchtung – Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazugehörigen Maßnahmen
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kündigt mit dieser Bekanntmachung vom 25. Juli 2019 ein neues Beratungsthema an: den Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie die dazugehörigen Maßnahmen zur Umsetzung des § 27a Absatz 4 SGB V. Damit wird die Beratung zur Weiterentwicklung der Richtlinie zur Kryokonservierung (Kryo-RL) vorbereitet; die Richtlinie selbst wird durch diese Bekanntmachung noch nicht geändert.
Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbände von Ärztegesellschaften, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen und gegebenenfalls betroffene Hersteller von Medizinprodukten werden eingeladen, über einen Fragebogen eine erste Einschätzung zum Beratungsgegenstand abzugeben. Die Stellungnahmen sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung, möglichst in elektronischer Form, an kb-rl@g-ba.de zu richten. Der Fragebogen sowie weitere Erläuterungen stehen auf der Internetseite des G-BA zur Verfügung.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr