Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie: Veröffentlichung einer Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei arthroskopischen Operationen am Knie- und Schultergelenk
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Dezember 2019 beschlossen, eine Patienteninformation zur Qualitätsprüfung von arthroskopischen Operationen an Knie- und Schultergelenken zu veröffentlichen. Diese Information, die auf der G-BA-Webseite verfügbar ist, erklärt Patienten, wie diese Qualitätsprüfungen ablaufen und welche Daten dabei verarbeitet werden.
Die Qualitätsprüfungen werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durchgeführt und umfassen die zufällige Auswahl von Ärzten und Behandlungsfällen. Experten überprüfen anhand von Operationsprotokollen und Bildmaterial, ob die Eingriffe medizinisch gerechtfertigt, korrekt durchgeführt und dokumentiert wurden. Dabei werden auch personenbezogene Daten verarbeitet, jedoch datenschutzkonform und ohne separate Einwilligung der Patienten aufgrund gesetzlicher Grundlagen.
Die Patientendaten werden pseudonymisiert, sicher übertragen und von den KVen vertraulich behandelt. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen dienen der Qualitätsverbesserung in der Patientenversorgung.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr