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Psychotherapie-Richtlinie: Einstellung der Bewertung der anerkannten Psychotherapieverfahren

19. Dezember 2019Psychotherapie und psychiatrische VersorgungPsychotherapie und psychiatrische VersorgungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Dezember 2019 beschlossen, die Beratungen zur Bewertung der anerkannten Psychotherapieverfahren der Psychotherapie-Richtlinie im Bereich der Erwachsenentherapie gemäß §§ 92 Absatz 6a i.V.m. 135 Absatz 1 Satz 2 SGB V einzustellen. Betroffen sind die Bewertungen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (§ 16a Psychotherapie-Richtlinie), der analytischen Psychotherapie (§ 16b Psychotherapie-Richtlinie) sowie der Verhaltenstherapie (§ 17 Psychotherapie-Richtlinie). Der Beschluss wird zusammen mit seinen Tragenden Gründen auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht. Eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie selbst ist mit diesem Beschluss nicht verbunden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der G-BA hat am 19. Dezember 2019 beschlossen, das seit 2007/2008 laufende Methodenbewertungsverfahren der drei etablierten Psychotherapie-Richtlinienverfahren für Erwachsene – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie – einzustellen. Begründung: Nach einem BSG-Urteil (2010) sind diese Verfahren kraft Gesetzes anerkannt und bedürfen keiner erneuten Rechtfertigung; zudem ließen sich die erhofften evidenzbasierten Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der PT-RL nur mit unverhältnismäßigem Aufwand gewinnen, und das Ziel der Gleichbehandlung ist durch die Anerkennung der Systemischen Therapie (2019) erfüllt. Für die Versorgung ändert sich nichts – die drei Verfahren bleiben weiterhin Bestandteil der vertragsärztlichen Psychotherapie für Erwachsene. Die frei werdenden Ressourcen sollen stattdessen dringenderen Aufgaben dienen, insbesondere der Umsetzung der Psychotherapeutenausbildungsreform, der Förderung der Gruppentherapie, der Vereinfachung des Gutachterverfahrens und den Folgen der Digitalisierung (DVG).

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 4108