Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung eines themenspezifischen Patientenmerkblatts in Leichter Sprache zur Datenverarbeitung bei Überkappung des Zahnnervs

04. März 2020QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 4. März 2020 beinhaltet die Veröffentlichung einer Patienteninformation in Leichter Sprache zur Qualitätsprüfung in der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Das zugehörige Merkblatt für Patienten erklärt, dass jährlich die Qualität von Zahn-Nerv-Überkappungen überprüft wird, einer Behandlung zur Vermeidung von Nerventzündungen bei tiefem Karies. Die Qualitätsprüfungen werden von den Kassen-Zahnärztlichen Vereinigungen (KZV) durchgeführt, die zufällig Zahnärzte und Behandlungsfälle auswählen und die Unterlagen prüfen. Dabei werden Patientendaten verarbeitet, aber durch Pseudonymisierung geschützt. Das Merkblatt wurde vom G-BA erstellt und informiert Patienten über diese Qualitätsprüfungen und den Datenschutz.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 4193