Erklärung zur Aussetzung von QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 27. März 2020 erklärt die Aussetzung bestimmter Qualitätsanforderungen für Krankenhäuser, Vertragsärzte und -zahnärzte aufgrund der außergewöhnlichen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie.
Es wird anerkannt, dass die vollständige Erfüllung der Qualitätsvorgaben, einschließlich der Datendokumentation, bis Ende 2020 möglicherweise nicht immer möglich ist. Der G-BA und seine Träger versichern, dass Schwierigkeiten bei der Qualitätssicherung berücksichtigt werden, insbesondere bei Qualitätskontrollen und Sanktionen.
Betroffen sind 11 spezifische Richtlinien und Beschlüsse des G-BA zur Qualitätssicherung in verschiedenen medizinischen Bereichen (Früh- und Reifgeborene, Herzklappeninterventionen, Bauchaortenaneurysma, Kinderherzchirurgie, Kinderonkologie, allgemeine Qualitätssicherung in Krankenhäusern, datengestützte Qualitätssicherung, Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik, Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom und Stammzelltransplantation bei Leukämie).
Zusätzlich wurden Anpassungen an weiteren Richtlinien und Regelungen (u.a. QSKH-RL, DeQS-RL, PPP-RL, QSFFx-RL, PlanQI-RL, Mm-R, Qb-R, MDK-QK-RL) beschlossen, um Krankenhäuser zu entlasten.
Für den Fall, dass die Aussetzung ab 2021 negative Auswirkungen auf die zukünftige Qualitätssicherung hat, sichert der G-BA zu, dass dies nicht zum Nachteil der Leistungserbringer gereichen wird und Lösungen gefunden werden.
Der Beschluss wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr