Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Veröffentlichung einer Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen-, CT- und MRT-Untersuchungen in Leichter Sprache

06. Mai 2020QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 6. Mai 2020 beschlossen, eine Patienteninformation in "Leichter Sprache" zu veröffentlichen.

Diese Information betrifft Qualitätsprüfungen bei Röntgen-, CT- und MRT-Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung.

Wichtigste Punkte der Patienteninformation (Merkblatt):

  • Zweck der Qualitätsprüfung: Jährliche Überprüfung der Qualität von Röntgen-, CT- und MRT-Untersuchungen, um die medizinische Versorgung zu verbessern.
  • Durchführung: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wählen zufällig Ärzte und Untersuchungen aus und prüfen die eingereichten Unterlagen (inklusive Bilder).
  • Datenschutz: Bei der Prüfung werden sowohl Untersuchungsdaten als auch persönliche Daten verarbeitet. Der Datenschutz ist gesetzlich geregelt (Sozialgesetzbuch 5). Die Daten werden verschlüsselt übertragen und pseudonymisiert geprüft. Persönliche Daten werden nach Abschluss der Prüfung gelöscht.
  • Information durch G-BA: Das Merkblatt wurde vom G-BA erstellt, um Patienten über diese Qualitätsprüfungen und den Umgang mit ihren Daten zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der G-BA beschlossen hat, Patienten in leicht verständlicher Sprache über die jährlichen Qualitätsprüfungen bei bildgebenden Verfahren und den damit verbundenen Datenschutz zu informieren. Die Information soll auf der G-BA Webseite veröffentlicht werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 4281