Ermittlung von an der Erprobung beteiligten Medizinprodukteherstellern und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben: Amyloid-Positronenemissionstomographie bei Demenz unklarer Ätiologie – Möglichkeit zur Abgabe einer Absichtserklärung zur Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution auf eigene Kosten –
Zusammenfassung
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht eine Bekanntmachung zur Erprobung der Amyloid-Positronenemissionstomographie bei Demenz unklarer Ätiologie gemäß § 137e SGB V und fordert die betroffenen Medizinproduktehersteller sowie Unternehmen mit wirtschaftlichem Interesse an der Methode auf, sich bis zum 02. August 2020 zu melden. Hintergrund ist die am 6. Februar 2020 beschlossene und zum 3. Juni 2020 in Kraft getretene Erprobungs-Richtlinie; die Hersteller haben nach § 137e Absatz 5 Satz 2 SGB V das Wahlrecht, ob die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung vom G-BA auf dessen Kosten oder von ihnen selbst beauftragt wird. Wer die Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution auf eigene Kosten übernehmen möchte, muss eine entsprechende Absichtserklärung (Muster liegt der Bekanntmachung als Anlage bei) zusammen mit einer voll umfassenden Vollmacht sowie Unterlagen zum Medizinprodukt einreichen. Nach Fristablauf wird der G-BA den gemeldeten Herstellern und Unternehmen bekannt geben, welche weiteren Beteiligten ihre Bereitschaft zur Selbstbeauftragung erklärt haben.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr