Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Thermoablation beim schweren Lungenemphysem
Zusammenfassung
Der G-BA setzt mit diesem Beschluss vom 17. September 2020 das Bewertungsverfahren für die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (BLVR) beim schweren Lungenemphysem mittels Thermoablation gemäß § 137c SGB V aus, da das Verfahren im Rahmen einer Erprobungsstudie weiter untersucht werden soll. Umgesetzt wird dies durch eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: In deren Anlage II (Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind) wird im Abschnitt B (Aussetzung im Hinblick auf Erprobungsrichtlinien nach § 137e SGB V) die neue Nummer 6 mit dem genannten Verfahren eingefügt. Die Aussetzung ist laut Beschluss befristet bis zum 31. Dezember 2027. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Veröffentlichung: BAnz AT 15.12.2020 B3).
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 17. September 2020 setzt der G-BA das Methodenbewertungsverfahren nach § 137c SGB V zur bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion mittels Thermoablation (thermische Dampfablation, BTVA) beim schweren Lungenemphysem bis zum 31. Dezember 2027 aus und ordnet die Durchführung einer Erprobungsstudie nach § 137e SGB V an. Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit schwerem Lungenemphysem (COPD GOLD ≥ 3), für die weder eine chirurgische LVR noch eine Ventiltherapie in Frage kommt – insbesondere da die Coil-Behandlung durch den Marktaustritt des Medizinprodukts entfallen ist. Die Evidenzlage (v. a. STEP-UP-Studie) zeigt zwar einen Anhaltspunkt für einen Nutzen hinsichtlich der Lebensqualität, jedoch auch signifikant mehr schwerwiegende Exazerbationen, sodass der Nutzen nicht als hinreichend belegt gilt, die Methode aber Potenzial als erforderliche Behandlungsalternative besitzt. Der Beschluss ändert die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (KHMe-RL); bei der Leistungserbringung ist zudem die QS-Richtlinie zur bronchoskopischen LVR (QS-RL BLVR) zu beachten.
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