Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen: Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung

01. Oktober 2020KrankenhäuserIn Kraft
Beschluss-ID: 4486