Einleitung des Beratungsverfahrens: Erstfassung einer Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Zusammenfassung
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Mit Beschluss vom 15. Oktober 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einleitung eines Beratungsverfahrens gemäß Kapitel 1 § 5 seiner Verfahrensordnung zum Thema „Erstfassung einer Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege“ (AKI-RL) beschlossen. Ziel ist die Neuentwicklung dieser Richtlinie, deren Regelungsgegenstand die Verordnung außerklinischer Intensivpflege sein soll. Mit der Durchführung des Beratungsverfahrens wurde der Unterausschuss Veranlasste Leistungen beauftragt; dabei ist der dem Beschluss als Anlage beigefügte Zeitplan zugrunde zu legen. Der Beschluss selbst enthält noch keine inhaltlichen Regelungen oder Paragraphenänderungen der künftigen Richtlinie, sondern dient ausschließlich der Vorbereitung des Erstellungsverfahrens.
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