Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 15. Oktober 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einleitung eines Beratungsverfahrens gemäß 1. Kapitel § 5 seiner Verfahrensordnung zum Thema „Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes“ beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, die Reha-RL an die neuen gesetzlichen Vorgaben des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes anzupassen. Mit der Durchführung des Beratungsverfahrens wurde der Unterausschuss Veranlasste Leistungen beauftragt, wobei ein beigefügter Zeitplan zugrunde gelegt wird. Der Beschluss selbst ändert noch keine Inhalte der Richtlinie, sondern leitet lediglich das Anpassungsverfahren ein.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr