Zum Inhalt

Einleitung des Beratungsverfahrens: Maßnahmen der zahnärztlichen Heilmitteltherapie als telemedizinische Leistung (Videotherapie)

15. Oktober 2020Veranlasste LeistungenHeilmittelIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Oktober 2020 die Einleitung eines Beratungsverfahrens gemäß Kapitel 1 § 5 seiner Verfahrensordnung zur Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) beschlossen. Gegenstand der Prüfung ist, ob und in welchen Fällen Heilmittelbehandlungen, die derzeit ausschließlich in der Praxis der Therapeutin bzw. des Therapeuten, als medizinisch notwendiger Hausbesuch oder in Einrichtungen nach § 10 Absatz 2 durchgeführt werden können, künftig auch als telemedizinische Leistung (Videotherapie) erbracht werden könnten. Mit der Durchführung des Beratungsverfahrens wurde der Unterausschuss Veranlasste Leistungen unter Zugrundelegung eines Zeitplans beauftragt. Die Richtlinie selbst wird durch diesen Beschluss noch nicht geändert – es handelt sich um den ersten Schritt eines Prüfverfahrens zu diesem Thema.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 4522