Qualitätsmanagement-Richtlinie: Veröffentlichung des Berichts der KZBV zur Umsetzung von Qualitätsmanagement 2019

17. Dezember 2020QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Dezember 2020 legt die Veröffentlichung des Berichts 2019 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum Stand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) in der vertragszahnärztlichen Versorgung fest.

Der Bericht, der dem Beschluss als Anlage beigefügt ist, basiert auf Stichprobenerhebungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in mindestens 2% der Vertragszahnarztpraxen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung und Umsetzung des QM in Zahnarztpraxen flächendeckend erfolgt ist und im Vergleich zu den Vorjahren stabil bleibt. Besonders hervorgehoben wird, dass der PDCA-Zyklus (Planen, Durchführen, Überprüfen, Handeln) bei der QM-Umsetzung in den Praxen in sehr hohem Maße (98-99%) angewendet wird.

Der Bericht differenziert zwischen Praxen, die länger oder kürzer als drei Jahre bestehen. Er kommt zu dem Schluss, dass das QM sowohl in etablierten als auch in jüngeren Praxen gut umgesetzt wird und eine kontinuierliche Weiterentwicklung stattfindet. Die hohe Rücklaufquote von 99,3% der Stichprobe unterstreicht die Aussagekraft der Ergebnisse. Zusammenfassend belegt der Bericht, dass das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung erfolgreich etabliert ist und sich kontinuierlich weiterentwickelt.

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Beschluss-ID: 4629